Schulelternrat

Schulelternrat

Vorsitzender des Schulelternrates

Nicole Lüdemann
Oliver Menges
Florian Kutzer

Kontakt:
ser.hs@freenet.de

Grundschule Hasenburger Berg Schulelternrat

Geschäftsordnung des Schulelternrates der Grundschule Hasenburger Berg, Lüneburg – in Ergänzung zum Nds. Schulgesetz nach § 94 Regelungen durch besondere Ordnung –

1. Zusammensetzung

1.1. Der Schulelternrat (SER) ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler und Schülerinnen der Grundschule Hasenburger Berg. 1.2. Dem Schulelternrat gehören die Vorsitzenden der Klassenelternschaften an (§ 90 Abs. 1 NSchG). 1.3. Gemäß § 94 Satz 2 Nr. 1 NSchG beschließt der SER, dass auch die StellvertreterInnen dem SER angehören.

2. Beschlussfähigkeit

2.1. Regelungen zur Beschlussfähigkeit sind weder im Schulgesetz noch in dazu ergangenen Vorschriften enthalten. Daher legt der Schulelternrat fest, dass das Gremium mit 10 Mitgliedern beschlussfähig ist. 2.2. Der SER fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. 2.3. Auf Verlangen eines Mitgliedes muss geheim abgestimmt werden

3. Wahlbestimmungen

3.1. Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte den SER-Vorsitzenden. Der SER wird nach § 90 Abs. 3 NSchG im Regelfall durch eine Person vertreten. 3.2. Zu ihrer Entlastung beschließt der SER, dass der Vorsitz aus bis zu drei Personen gebildet wird (§ 94 Satz 2 Nr. 2 NSchG). Der SER Grundschule Hasenburger Berg wählt zusätzlich zum Vorsitzenden des SER bis zu 2 StellvertreterInnen. 3.3. Der SER wählt aus seiner Mitte die Delegierten für den Stadt- und Kreiselternrat. 3.4. Der SER wählt aus den Kandidaten der gesamten Elternschaft die Vertreterinnen und Vertreter für die Fachkonferenzen, die Gesamtkonferenz und den Schulvorstand. 3.5. Die/der Vorsitzende des SER ist automatisch Mitglied im Schulvorstand. 3.6. Die InhaberInnen aller genannten Ämter werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. 3.7. Auf Antrag eines Mitglieds des SER ist geheim abzustimmen. 3.8. ElternvertreterInnen scheiden aus Ihrem Amt aus, wenn sie mit einer Mehrheit von 2/3 der Wahlberechtigten abberufen werden, wenn sie die Erziehungs-berechtigung verlieren, wenn sie zurücktreten, wenn ihre Kinder dem organisa-torischen Bereich, für den sie als ElternvertreterIn gewählt worden sind nicht mehr angehören oder wenn ihre Kinder nicht mehr die Hasenburger Grundschule besuchen.

4. Sitzungen des Schulelternrates

4.1. Öffentlichkeit: Eine öffentliche Einladung für alle Erziehungsberechtigten ist nach Vorgaben des NSchG nicht vorgesehen. Der SER der Grundschule Hasenburger Berg tagt für die Eltern öffentlich, d.h. alle Eltern der Grundschule Hasenburger Berg haben das Recht, an den Sitzungen passiv teilzunehmen und sind hierzu herzlich eingeladen. 4.2. Die Ladung erfolgt durch die Vorsitzende des SER (oder ihre Vertretung) und wird von den KlassenelternvertreterInnen an die Klassenelternschaft weitergeleitet. 4.3. Um Zeit und Kosten zu sparen wird grundsätzlich das E-Mail zum Nachrichten-austausch genutzt. 4.4. Tagesordnung: Die/der Vorsitzende des Schulelternrates teilt mit der Ladung die vorläufige Tagesordnung der Sitzung des Schulelternrates mit. Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung sollen der/dem Vorsitzenden des SER spätestens 48 Stunden vor der Sitzung mitgeteilt werden. Durch Beschluss des SER kann die Tagesordnung nach Feststellung der Beschlussfähigkeit geändert oder ergänzt werden. 4.5. Die Ladungsfrist zu den Sitzungen des Schulelternrates beträgt 10 Tage. In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit kann die Ladungsfrist vom Vorsitzenden des Schulelternrates auf 24 Stunden verkürzt werden. 4.6. Die Vorsitzende des Schulelternrates leitet die Sitzungen des Schulelternrates. Die Vorsitzende kann die Leitung an ihre Stellvertreter übertragen. 4.7. In den Aussprachen des Schulelternrates wird das Wort nach der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt. 4.8. Die Anwesenheit bei den Sitzungen des Schulelternrates ist auf einer Anwesenheitsliste festzuhalten. 4.9. Das Protokoll der Sitzung des Schulelternrates wird von einem Mitglied des Schulelternrates verfasst, das sich freiwillig dazu bereit erklärt. Erklärt sich kein Mitglied freiwillig bereit, wird die Protokollführung von den Elternvertretern / Elternvertreterinnen der Klassen 2 jeweils im Wechsel durchgeführt. Das Protokoll der Sitzung des Schulelternrates wird als Ergebnisniederschrift verfasst. Es muss Auskunft über den Verlauf der Sitzung, gestellte Anträge und das Ergebnis von Abstimmungen geben. Es ist an geeigneten Stellen festzu-halten, wer wann weitere Schritte unternimmt. Das Protokoll ist von der Protokollführerin oder dem Protokollführer innerhalb von 7 Tagen nach der Sitzung des Schulelternrates dem oder der Vorsitzenden des SER zuzusenden. Es wird den geladenen Teilnehmern und Gästen zeitnah nach Fertigstellung zugestellt. In der nächsten Sitzung ist das Protokoll zu genehmigen, zu ergänzen oder zu berichtigen. In der vorgehenden Sitzung des Schulelternrates nicht anwesende Mitglieder sind hierbei nicht stimmberechtigt. Die Beschlussfähigkeit gemäß dieser Geschäftsordnung wird dadurch nicht berührt. 4.10. Nicht erledigte Tagesordnungspunkte sind auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulelternrates zu setzen.

5. Satzungsänderung

5.1. Die Geschäftsordnung des SER kann nur mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des SER geändert werden. 5.2. Die Beschlussfassung darüber ist nur zulässig, wenn die Mitglieder des SER unter Angabe dieses Tagesordnungspunktes mindestens zwei Wochen vorher zu der Sitzung des SER geladen worden sind. Beschlossen auf der Sitzung des SER der Grundschule Hasenburger Berg am 22.04.2015. Die Geschäftsordnung ist mit sofortiger Wirkung gültig. Punkt 3.5 ist gültig zu der nach Beschlussfassung nächsten Wahlperiode im Schuljahr 2015/2016. Link: http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1970&article_id=6469&_psmand=8